Abstract
Durch das BGBl I 2024/50 wurde § 12 FHG zuletzt grundlegend novelliert, wodurch nicht nur ein neuer rechtlicher Rahmen für die Anerkennung geschaffen wurde, sondern Fachhochschulen gleichzeitig auch bestimmte Ermessensspielräume eingeräumt wurden, die in diesem Beitrag näher beleuchtet werden. Ergänzend dazu werden Hinweise für die Anerkennungspraxis gegeben.
| Originalsprache | Deutsch |
|---|---|
| Seiten (von - bis) | 11-16 |
| Seitenumfang | 6 |
| Fachzeitschrift | Neue@Hochschulzeitung |
| Jahrgang | N@HZ |
| Ausgabenummer | 1 |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - Jan. 2026 |
Schlagwörter
- Anerkennung
- Anerkennungsverfahren
- Autonomie
- Ermessen
- Praxis
- Statuten
- Studien- und Prüfungsordnung
- Validierungsverfahren
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