TY - JOUR
T1 - Das Anerkennungs- und Validierungsverfahren an Fachhochschulen im Lichte der Novelle BGBl I 177/2021
T2 - Eine rechtsdogmatische Untersuchung
AU - Wagner, Martin
PY - 2025
Y1 - 2025
N2 - Mit der Novelle BGBl I 177/2021 wurde – neben vielen weiteren Bestimmungen im gesamten Hochschulsektor – auch § 12 Fachhochschulgesetz, der die Anerkennung an Fachhochschulen regelt, grundlegend geändert. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurde daher untersucht, welche Änderungen sich beim Anerkennungs- und Validierungsverfahren an Fachhochschulen aufgrund der Novelle BGBl I 177/2021 ergeben haben. Insbesondere wurde den Fragen nachgegangen, ob damit neue Anerkennungsinstrumente geschaffen wurden, ob es eine Verpflichtung zu deren Anwendung gibt, welche rechtlichen Vorgaben und bildungspolitischen Empfehlungen bei der Ausgestaltung zu beachten sind und ob es Änderungen hinsichtlich des Rechtsschutzes gab. Die Fragestellungen wurden rechtsdogmatisch unter Anwendung der juristischen Methodenlehre untersucht. Ziel der Untersuchung war es, den Normengehalt des § 12 Fachhochschulgesetz zu erforschen, und damit mehr Klarheit i. d. Z. zu schaffen. Die einzelnen Untersuchungsergebnisse bringen kumuliert die wesentliche Kernerkenntnis, dass durch die genannte Novelle (i) neue Anerkennungsinstrumente geschaffen wurden, (ii) hierbei vielfach Autonomie zugunsten der Fachhochschulen besteht, (iii) auf die einzelnen Anerkennungsinstrumente unterschiedliche Anerkennungsverfahren – zum Teil kombiniert mit einer möglichen Wissensüberprüfung oder einem Validierungsverfahren – zur Anwendung gelangen, (iv) dafür zahlreiche bildungspolitische Empfehlungen und Leitlinien zur Ausgestaltung bestehen, wobei nicht jede davon gesetzeskonform umsetzbar ist und (v) es keine Änderungen im Hinblick auf den Rechtsschutz gibt. Auf Basis der Erkenntnisse aus der rechtsdogmatischen Untersuchung (de lege lata) wurden u. a. die damit zusammenhängenden Herausforderungen und Risiken für Fachhochschulen abgleitet und rechtspolitische Anregungen (de lege ferenda) formuliert. Die Forschungsergebnisse können die österreichischen Fachhochschulen bei der rechtskonformen Ausgestaltung und Anwendung des Anerkennungs- und Validierungsverfahrens unterstützen und gleichzeitig Anlass für zukünftige Novellen geben.
AB - Mit der Novelle BGBl I 177/2021 wurde – neben vielen weiteren Bestimmungen im gesamten Hochschulsektor – auch § 12 Fachhochschulgesetz, der die Anerkennung an Fachhochschulen regelt, grundlegend geändert. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurde daher untersucht, welche Änderungen sich beim Anerkennungs- und Validierungsverfahren an Fachhochschulen aufgrund der Novelle BGBl I 177/2021 ergeben haben. Insbesondere wurde den Fragen nachgegangen, ob damit neue Anerkennungsinstrumente geschaffen wurden, ob es eine Verpflichtung zu deren Anwendung gibt, welche rechtlichen Vorgaben und bildungspolitischen Empfehlungen bei der Ausgestaltung zu beachten sind und ob es Änderungen hinsichtlich des Rechtsschutzes gab. Die Fragestellungen wurden rechtsdogmatisch unter Anwendung der juristischen Methodenlehre untersucht. Ziel der Untersuchung war es, den Normengehalt des § 12 Fachhochschulgesetz zu erforschen, und damit mehr Klarheit i. d. Z. zu schaffen. Die einzelnen Untersuchungsergebnisse bringen kumuliert die wesentliche Kernerkenntnis, dass durch die genannte Novelle (i) neue Anerkennungsinstrumente geschaffen wurden, (ii) hierbei vielfach Autonomie zugunsten der Fachhochschulen besteht, (iii) auf die einzelnen Anerkennungsinstrumente unterschiedliche Anerkennungsverfahren – zum Teil kombiniert mit einer möglichen Wissensüberprüfung oder einem Validierungsverfahren – zur Anwendung gelangen, (iv) dafür zahlreiche bildungspolitische Empfehlungen und Leitlinien zur Ausgestaltung bestehen, wobei nicht jede davon gesetzeskonform umsetzbar ist und (v) es keine Änderungen im Hinblick auf den Rechtsschutz gibt. Auf Basis der Erkenntnisse aus der rechtsdogmatischen Untersuchung (de lege lata) wurden u. a. die damit zusammenhängenden Herausforderungen und Risiken für Fachhochschulen abgleitet und rechtspolitische Anregungen (de lege ferenda) formuliert. Die Forschungsergebnisse können die österreichischen Fachhochschulen bei der rechtskonformen Ausgestaltung und Anwendung des Anerkennungs- und Validierungsverfahrens unterstützen und gleichzeitig Anlass für zukünftige Novellen geben.
U2 - 10.31244/978383099959
DO - 10.31244/978383099959
M3 - Artikel
SN - 2628-6432
SP - 37
EP - 63
JO - Anerkennung und Validierung non-formalen und informellen Lernens an Hochschulen
JF - Anerkennung und Validierung non-formalen und informellen Lernens an Hochschulen
ER -